Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit (30%) Stadtteil- und Familienzentrum Obertürkheim

Job ID: rnt_sta_10/24_kw


Beschreibung

Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 850 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.

Wir suchen für das Stadtteil- und Familienzentrum Obertürkheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit (30%)

Die Arbeitszeiten sind in der Regel Montag bis Samstag vor oder nach der Öffnungszeit: morgens 06:00-8:30 Uhr oder abends ab 20:00 Uhr

Ihre Aufgaben:

  • Reinigung der Einrichtung unter Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben bezüglich Hygiene und Infektionsschutz
  • Kontrolle der allgemeinen Hygiene, Einkauf, Lagerhaltung
  • Teilnahme an gesetzlich und betrieblich vorgegebenen Schulungen, Qualifikationen und Unterweisungen
  • Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

 Wir bieten:

  • eine spannende, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • ein positives Arbeitsklima mit guten Entwicklungsmöglichkeiten
  • regelmäßige interne und externe Weiterbildungsangebote
  • einen Vertrag mit attraktivem Einkommen nach TVöD/ VKA, E2
  • gute Verkehrsanbindung sowie die Möglichkeit eines VVS Firmentickets
  • eine zusätzliche Altersvorsorge
  • JobRad Leasing

 Das bringen Sie mit:

  • einen Schulabschluss
  • Erfahrung in der Tätigkeit als Reinigungskraft
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Bereitschaft zur Teamarbeit

Haben Sie noch Fragen?

Gibt es inhaltliche Fragen zur Stelle? Frau Bettina Veller, Bereichsleitung Kinder und Familie, freut sich über Ihre E-Mail: bettina.veller@stjg.deFragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gerne das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de.

Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

IND-GRU

 

 


Bewerbung

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