Beschreibung
Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 850 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Wir suchen für das Stadtteil- und Familienzentrum Obertürkheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit (30%)
Die Arbeitszeiten sind in der Regel Montag bis Samstag vor oder nach der Öffnungszeit: morgens 06:00-8:30 Uhr oder abends ab 20:00 Uhr
Ihre Aufgaben:
- Reinigung der Einrichtung unter Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben bezüglich Hygiene und Infektionsschutz
- Kontrolle der allgemeinen Hygiene, Einkauf, Lagerhaltung
- Teilnahme an gesetzlich und betrieblich vorgegebenen Schulungen, Qualifikationen und Unterweisungen
- Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
Wir bieten:
- eine spannende, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- ein positives Arbeitsklima mit guten Entwicklungsmöglichkeiten
- regelmäßige interne und externe Weiterbildungsangebote
- einen Vertrag mit attraktivem Einkommen nach TVöD/ VKA, E2
- gute Verkehrsanbindung sowie die Möglichkeit eines VVS Firmentickets
- eine zusätzliche Altersvorsorge
- JobRad Leasing
Das bringen Sie mit:
- einen Schulabschluss
- Erfahrung in der Tätigkeit als Reinigungskraft
- Selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zur Teamarbeit
Haben Sie noch Fragen?
Gibt es inhaltliche Fragen zur Stelle? Frau Bettina Veller, Bereichsleitung Kinder und Familie, freut sich über Ihre E-Mail: bettina.veller@stjg.deFragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gerne das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de.
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
IND-GRU