Beschreibung
Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 850 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Zur Verstärkung unserer Teams im Hort der Fuchsrainschule in Stuttgart suchen wir ab sofort
eine Betreuungskraft (m/w/d) in Teilzeit (31%)
unbefristet
Während der Schulwochen:
Mittagsbetreuung:
Mo – Fr 12.00 – 14.00 Uhr
Wir bieten Ihnen:
- eine spannende, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team sowie mit vielfältigen Partnern/-innen innerhalb und außerhalb der Ganztagesschule
- professionelle Einarbeitung und Unterstützung durch unsere Leitung vor Ort
- ein positives Arbeitsklima mit guten Entwicklungsmöglichkeiten
- regelmäßige interne und externe Weiterbildungsangebote
- einen Vertrag mit attraktivem Einkommen nach TVöD/ SuE. Bei Vorliegen der Voraussetzungen Bezahlung nach TVöD (SuE) mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe S4.
- gute Verkehrsanbindung sowie die Möglichkeit eines VVS-Firmentickets
- eine zusätzliche Altersvorsorge
Ihr Aufgabenprofil als Betreuungskraft:
- Sie haben Freude an der aktiven Freizeitgestaltung mit Grundschulkindern und verfügen über Improvisationstalent und Motivationsfähigkeit.
- Nach zeitlicher Möglichkeit helfen Sie bei der eigenständigen Hausaufgabenerledigung
- und nehmen an Teamsitzungen teil.
Das bringen Sie mit:
- eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung
- sowie inhaltliche Kenntnisse in der Arbeit mit Grundschulkindern.
Fragen zum Bewerbungsablauf beantwortet Ihnen gerne das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie uns als PDF über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de/karriere/de.
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
IND-SCH