Beschreibung
Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 850 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Unsere Einrichtungen suchen
Semesterpraktikanten (m/w/d)
Was Dich erwartet...
- Du arbeitest mit erfahrenen Kolleg*innen an spannenden Aufgaben und sammelst wertvolle Praxiserfahrung in und für deinen Fachbereich
- Du begegnest Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe, hast Verständnis für ihre Weltsicht und setzt dich für sie ein?
- Du interessierst dich für: Spiel- und Bewegung, Natur und Gesundheit, Theater- und Zirkuspädagogik, Erlebnispädagogik, Wissenschaft und Technik, Kreativität im musisch-künstlerischen oder handwerklichen Bereich?
- Du hast Lust die Kinder bei der Entdeckung und Entwicklung ihrer Begabungen und Interessen zu begleiten? Dann bist du genau richtig bei uns.
Was solltest du mitbringen...
- Du studierst Erziehungswissenschaften / Kindheitspädagogik / Soziale Arbeit oder ein artverwandtes Studium
- hast Freude im Umgang mit Kindern
- bis kommunikations- und Teamfähigkeit
- hast ein freundliches und sicheres Auftreten
- bis belastbar und flexibel, sowie zuverlässig und engagiert
- du hast gute Deutschkenntnisse
Wir bieten Dir...
- eine spannende, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- eine gute Zusammenarbeit innerhalb unserer Teams
- eine angemessene Pratikumsvergütung
- die Möglichkeit in einem sozialen Unternehmen mit einer Vielfalt von Einrichtungen dein Pflichtpraktikum zu absolvieren.
Fragen zum Bewerbungsablauf beantwortet Dir gerne das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de.
Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen sendest Du uns als PDF über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de/karriere/de.
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.