
Beschreibung
Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Knap 1000 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Vielfalt aus gutem Grund! Wir sind geprägt von einer offenen Arbeitskultur und bunt gemischten Kinder- und Jugendangeboten. Unsere vielfältigen stjg-Teams heißen Alle willkommen.Wir suchen ab sofort für unsere Ganztagsgrundschulen im Stuttgarter Stadtgebiet ein*en
Erzieher / Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) befristet und unbefristet, in Teilzeit (50% - 90%)
Dein zukünftiger ArbeitsplatzDie stjg ist langjähriger Partner vieler Schulen und trägt an insgesamt 15 Ganztagsgrundschulen mit pädagogischen Angeboten und Projekten zur optimalen Förderung der Schüler*innen bei. Mit Kompetenzen aus den Bereichen Betreuung, Beratung und Bildung fördern wir so die Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Ganztagsschulangebots und tragen dabei den veränderten Bedürfnissen von Familien Rechnung. Wir engagieren uns übrigens auch für Schüler*innen von Stuttgarter Förderschulen mit einem Erweiterten Betreuungsangebot (EBA).
Mehr Informationen zu unseren Ganztagsschulen findest du hier Ganztagsbildung.Wir bieten
- einen Arbeitsvertrag mit attraktivem Einkommen (nach TVöD / SuE)
- eine spannende, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- ein positives Arbeitsklima mit guten Entwicklungsmöglichkeiten
- regelmäßige interne und externe Weiterbildungsangebote
- alle im Sozial- und Erziehungsdienst üblichen Sozialleistungen
- 30 Tage Urlaub (24.12. & 31.12. zählen als Feiertag)
- Urban Sports Club – Firmenfitness mit supergünstigen Konditionen für alle stjg-Mitarbeitenden! Mehr Infos hier: https://urbansportsclub.com/de/stjg
- gute Verkehrsanbindung sowie die Möglichkeit eines bezuschussten VVS Firmentickets
- das Fahrradleasing-Angebot „JobRad®“
- eine zusätzliche Altersvorsorge
Deine Aufgaben
- Begleitung und Förderung der Kinder während der Mittagsfreizeit sowie den zusätzlichen Bildungsangeboten
- Durchführung von Angeboten im Tandem mit einer Lehrkraft, einer pädagogischen Fachkraft oder in Eigenständigkeit. Für thematische Schwerpunkte bringst du Erfahrungen und Know-How aus folgenden Bereichen mit: Medien, Spiel- und Bewegung, Natur und Umwelt, Ernährung und Gesundheit, Theater- und Zirkuspädagogik, Wissenschaft und Technik, Kreativität im musisch-künstlerischen oder handwerklichen Bereich. Dabei unterstützt du die Kinder bei der Entdeckung und Entwicklung ihrer Begabungen und Interessen
- Gestaltung individueller Lern- und Übungszeiten der Schüler*innen, freier Arbeitsphasen sowie gezielter Förderangebote in enger Absprache mit den Lehrkräften der Schule
- Inhaltliche Planung und Gestaltung von freizeitpädagogischen Aktivitäten für die Ferienbetreuung unserer Kinder
- Der Einsatz erfolgt nach individueller Absprache sowohl in der Schulzeit als auch in der Ferienzeit
Dein Profil
- Einen staatlich anerkannten Abschluss im pädagogischen Bereich nach § 7 KiTaG, z.B. in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder Erziehungswissenschaft alternativ Erzieher*in oder Kinderpfleger*in mit staatlicher Anerkennung
- Inhaltliche Kenntnisse in der Arbeit mit Grundschulkindern sowie einschlägige Berufserfahrung.
- Du begegnest Kindern mit einer wertschätzenden Grundhaltung.
- Außerdem bist du belastbar, humorvoll, zuverlässig und empathisch.
Deine aussagekräftige Bewerbung als PDF sendest du uns bitte über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de
Rückfragen zum Bewerbungsablauf beantwortet dir gern das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
